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Der Weg zum Taxifahrer

 

Grundvoraussetzung ist der Besitz des PKW-Führerscheins und ein Mindestalter von 21 Jahren.

Bevor der Bewerber ein Taxi führen darf, muß der Taxizusatzführerschein erworben werden.

Anders als beim PKW-Führerschein muß keine Fahrprüfung abgelegt werden.

Um diesen Taxiführerschein erwerben zu können, muß ein Antrag bei der Wohnsitzgemeinde des Antragstellers gestellt werden. (Rathaus/Bürgerbüro)

Der Antrag wird nun von dort an das Landratsamt weitergeleitet, wo die eigentliche Bearbeitung des Antrages stattfindet.

Das Landratsamt prüft nun das Punktekonto des Antragstellers in Flensburg und holt zudem ein Führungszeugnis bei der entsprechenden Behörde ein.

Der Antragstellers muß zudem noch eine vereinfachte Gesundheitsprüfung durchführen lassen. (incl. Sehtest). Hier gibt es die medizinischen Dienste der Berufsgenossenschaften die auch die Kosten voll übernehmen. Der Zeitaufwand ist ca. 1 Stunde.

Eine weitere Voraussetzung für den Taxiführerschein ist das Bestehen einer Ortskundeprüfung für Gerlingen oder Ditzingen. Um diese Bestehen zu können, ist es von Vorteil bereits Grundkentnisse der Straßen in Gerlingen oder Ditzingen zu haben oder sich einige Stunden intensiv mit den Stadtplänen auseinander zu setzen. Die Prüfung kann mehrfach wiederholt werden. Bis heute hat jeder Bewerber beim ersten Anlauf bestanden. Hier werden wir Sie genau vorbereiten.

Formulare haben wir in der Taxizentrale und füllen diese mit Ihnen gemeinsam aus. Die Terminvereinbarung mit dem medizinischen Dienst führen wir für Sie durch. Nach einem gewissen Lernprozess bezüglich der Ortskunde melden wir Sie bei der Behörde zur Prüfung an.

Von der Antragstellung bis zum Erhalt des Taxiführerscheins vergeht eine Bearbeitungszeit von ca. 4 bis 6 Wochen.

Sämtliche Kosten übernehmen wir.

Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit uns auf unter

                Telefon 07156-270932